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Aufstiegsfortbildung mit Abschluss vor der IHK

In der Unternehmensführung von Industrie, Handel und Dienstleistung sind in den letzten Jahren entscheidende Veränderungen eingetreten, die zu neuen Aufgabenstellungen auch an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen. Das heißt für Sie als Mitarbeiter: Sie sind Ihrerseits gefordert, sich durch permanente Weiterbildung zum Branchenspezialisten zu entwickeln.

 

Die Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt (IHK) bietet die Bildungsakademie Bremen GmbH im folgenden Bereich an:

  • Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen          Vollzeit:        Termine auf Anfrage

    •                                                                              berufsbegleitend:       Termine auf Anfrage

Je nach Ihrer zeitlichen Planung können Sie zwischen einer berufsbegleitenden Fortbildung oder einer Intensivfortbildung in Vollzeit wählen. Die berufsbegleitende Fortbildung findet an zwei Abenden in der Woche von 17:45 – 21:00 Uhr statt und dauert 13 Monate. Die Intensivfortbildung in Vollzeit findet täglich von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:45 Uhr statt und dauert 3 Monate.

Aufstieg mit System

Fachwirte gelten in der Unternehmenspraxis als Branchenspezialisten.
Sie verfügen nach ihrer erfolgreichen Weiterbildung über:

erweiterte kaufmännische betriebswirtschaftliche Kenntnisse
Kenntnisse über rechtliche Zusammenhänge
ein vertieftes, auf die jeweilige Branche bezogenes Fachwissen
die Fähigkeit zu qualifizierten Sach- und Führungsaufgaben in Ihrer Branche

Als geprüfter Fachwirt sind Sie interner Berater und Dienstleister und steigern durch Ihre fundierte und praxisorientierte Weiterbildung den Unternehmenserfolg.

In den Rahmenplänen für Fachwirte sind wirtschaftliche Themen verankert, die diesen betriebswirtschaftlichen Anforderungen gerecht werden.

Die geprüften Fachwirte IHK sind Teil unseres Weiterbildungskonzeptes zur Entwicklung von Führungs- und Führungsnachwuchskräften innerhalb der IHK-Aufstiegsbildung, die eine gezielte Weiterbildung nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung und eine umfassende Vorbereitung auf neue berufliche Aufgaben mit höheren Anforderungen ermöglicht.
Die bundesweit einheitliche Konzeption, betriebserfahrene Dozenten sowie moderne Unterrichtsformen und -techniken verschaffen dem IHK-Abschluss in Industrie und Handel hohes Ansehen und Geltung.
Mit Sicherheit eine gute Grundlage – Aufstiegsfortbildung bei der Bildungsakademie
Der Fachwirte-Abschluss (IHK) hat analog dem gewerblichen Bereich die Wertigkeit eines Industriemeisters. Ähnlich wie bei einer Meisterprüfung sind die Voraussetzungen für eine Aufstiegsfortbildung, wie dem Fachwirt, eine abgeschlossene Ausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung.

Inhalte der Fortbildung und die Perspektive danach

Die Abschlussprüfung wird von der IHK (Industrie- und Handelskammer) vorgenommen, sodass der Abschluss als Fachwirt durch eine einheitliche Regelung der Prüfungsnormen entsprechende bundesweite Akzeptanz erfährt.
Inhalt der Fortbildung sind vorrangig betriebswirtschaftliche Schwerpunkte und hier vor allem die Kosten- und Leistungsrechnung. Hinzu kommen umfangreiche branchenspezifische Komponenten, da die künftigen Fachwirte meist in ihren bisherigen Branchen bleiben und dort aufsteigen wollen. Der Unterricht ist durch einen starken Bezug zur Praxis geprägt und damit weniger theoretische gehalten als eine akademische Ausbildung.
Die jeweiligen Fortbildungsinhalte und Lernziele sind im Rahmenlehrplan des DIHK festgelegt. Der Fachwirt kann auch als Einstieg zu weiteren Qualifizierungsschritten verwendet werden: Eine bestandene Abschlussprüfung berechtigt zur Teilnahme an einer Fortbildung zum „Geprüften Betriebswirt der Industrie- und Handelskammer (Betriebswirt IHK) oder zum Betriebswirt der Handwerkskammer (Betriebswirt HWK) und zu einem Studium an einer Fachhochschule.

Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten

Zugelassen zur Abschlussprüfung der Fachwirte und Fachkaufleute wird jeder, der seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und darüber hinaus bereits Berufserfahrung erworben hat. Auch wer keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, wird zur Prüfung zugelassen, vorausgesetzt, er kann zum Beispiel durch Zeugnisse oder langjährige Berufstätigkeit glaubhaft machen, dass er über Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, die eine Zulassung zur Prüfung als Fachwirt rechtfertigen.
Im Rahmen des AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) – dem sogenannten ehem. „Meister-BaFöG“ – sind Teilnehmer/-innen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen.
Für Informationen rund um die Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des AFBG stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir übernehmen gerne für Sie kostenfrei die Antragstellung und die Weiterleitung an die zuständigen Stellen. Bitte kalkulieren Sie eine Bearbeitungszeit von ca. einem Monat für die Bewilligung der Förderung ein! Diese muss VOR Beginn der Maßnahme beantragt werden.