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Das Berufsbild der Immobilienkaufleute enthält sehr viel mehr, als in Fernsehserien vermittelt wird.
Als Immobilienmakler ist man das Bindeglied zwischen Anbietern von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken, die zum Verkauf oder zur Vermietung anstehen und entsprechenden Interessenten sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich.

Ist man als Immobilienkaufmann für eine Wohnungsbaugesellschaft oder Genossenschaft tätig, liegen die Aufgaben nicht nur in der Wohnraumversorgung, sondern auch in der Bearbeitung von Neubauvorhaben, Modernisierung und Sanierung und in der allgemeinen Verwaltung. Diese Dienstleistung kann auch die Finanzierung, das Gebäudemanagement und die Mieter/Mitgliederbetreuung umfassen.
Auch im Bereich der WEG-Verwaltung sind Fachleute aus der Immobilienwirtschaft tätig. Wohnungseigentümer, deren Objekte vermietet oder verpachtet sind, übergeben die Betreuung ihres Eigentums häufig in die Hände von Immobilienkaufleuten. Schadensmeldungen und entsprechende Reparaturaufträge werden koordiniert, Mieteingänge überprüft und gegebenenfalls angemahnt, Betriebskostenabrechnungen erstellt, Mieter- oder Eigentümerversammlungen durchgeführt.
Für alle Richtungen des Berufsbildes ist es von Vorteil, wenn man flexibel in seinen Arbeitszeiten sein kann und mobil ist, da man nicht nur am Schreibtisch sitzt, sondern auch vor Ort Objekte besichtigt. Man sollte sich in die Wünsche von Interessenten hineinversetzen, gut argumentieren können und keine Scheu vor Zahlen und Berechnungen haben. Eine gute Ausdrucksweise, selbstsicheres Auftreten, ein gepflegtes Äußeres und eventuell Fremdsprachenkenntnisse werden in der Branche erwartet. Immobilienkaufleute haben einen abwechslungsreichen Beruf, der kaufmännische, rechtliche, soziale und technische Aspekte bietet.
Als Immobilienkaufmann kann man seinen Beruf und sein Praktikum ausüben bei:

  • Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Bauträgern
  • Immobilien- und Projektentwicklern
  • Immobilien- und Hausverwaltungen
  • Immobilienmaklern

 

Teilzeit

Als einer von wenigen Bildungsträgern bieten wir unsere Umschulungen auch in Teilzeit an.So hat man genügend Zeit, sich nachmittags z.B. der Familie zu widmen, was speziell für alleinerziehende Eltern oder Erwachsene, die vielleicht  ihre Eltern pflegen, die Möglichkeit gibt, Interessen und Pflichten unter einen Hut zu bringen. Eventuell ist sogar eine Nebentätigkeit möglich. Auch gesundheitliche Einschränkungen können besser mit der Teilnahme an einer Teilzeitmaßnahme vereinbart werden.

Eine Umschulung in Teilzeit verläuft über 30 Monate montags bis freitags mit jeweils 5 Unterrichtsstunden.                                                                                                  Unterrichtsbeginn:  08.00 Uhr        Unterrichtsende:      12.45 Uhr

Zeiten, in denen man in der Schule Gelerntes wiederholt und vertieft, sowie sich auf Klausuren und später auf die Prüfung vorbereitet  sollten aber auf jeden Fall zusätzlich einkalkuliert werden.Das Praktikum im mittleren Umschulungsabschnitt dauert ca. 9 Monate mit täglich ca. 4-5 Stunden Arbeitszeit  (Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten in Absprache mit dem jeweiligen Praktikumsbetrieb).

Der Abschluss erfolgt, genau wie bei Vollzeitmaßnahmen, durch eine schriftliche und mündliche Prüfung vor der Handelskammer.

Urlaub: ca. 5 Wochen pro Jahr in Anlehnung an die Schulferien im Bundesland Bremen/Niedersachsen.

Vollzeit

Eine Umschulung in Vollzeit verläuft über 24 Monate montags bis freitags mit jeweils 8 Unterrichtsstunden.
Unterrichtsbeginn: 08.00 Uhr Unterrichtsende: 15.30 Uhr
Zeiten, in denen man in der Schule Gelerntes wiederholt und vertieft, sowie sich auf Klausuren vorbereitet, Hausaufgaben erledigt und später auf die Prüfung vorbereitet sollten aber auf jeden Fall zusätzlich einkalkuliert werden.
Das Praktikum im mittleren Umschulungsabschnitt dauert 6 Monate mit täglich 8 Stunden Arbeitszeit + Pausen (Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfolgt in Absprache mit dem jeweiligen Praktikumsbetrieb).
Der staatlich anerkannte Abschluss erfolgt durch eine schriftliche und mündliche Prüfung vor der Handelskammer.
Urlaub: ca. 5 Wochen pro Jahr in Anlehnung an die Schulferien im Bundesland Bremen/Niedersachsen.